Notizen zu Walter Benjamin
Ärztestreik
27. April 2006
Knapp sechs Wochen nach Beginn der Streiks an den Universitäts- und Landeskliniken hat die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) eine massive Verschärfung der Ausstände angekündigt.
... ist ein hervorrgander Fall gewalttätiger Unterlassung, unsittlicher und roher als der politische Generalstreik, verwandt der Blockade, der Streik der Ärzte, wie mehrere deutsche Städte ihn gesehen haben. In ihm zeigt sich aufs abstoßendste skrupellose Gewaltanwendung, die geradezu verworfen ist bei einer Berufsklasse, die jahrelang ohne den leistesten Widerstand 'dem Tod seine Beute gesichert hat', um danach bei der ersten Gelegenheit das Leben aus freien Stücken preiszugeben.
Walter Benjamin: Kritik der Gewalt
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In der Hinterhand
23. April 2006
Eine Ursache dafür, dass es heute so langweilig im akademischen Betrieb zugeht, ist wahrscheinlich, dass niemand an den Universitäten, die längst wieder zu Vermittlern von Schulwissen geworden sind, das von eifrigen Studenten brav prokolliert wird, noch etwas in der Hinterhand hat.
Hartmut, dem es zur Zeit der Studentenbewegung gelang, in jeder Diskussion den Eindruck zu erwecken, daß er noch etwas in der Hinterhand hatte, das die anderen nicht kannten und nicht wußten, was man aber natürlich gelesen haben sollte, wenn man nicht dauern die falschen Bücher lesen würde
, las, so Robert Menasse in seinem Roman Die Vertreibung aus der Hölle, auch Walter Benjamin:
Wenn er zum Beispiel Walter Benjamin las, dann nicht die Hauptwerke – deren Inhalt bekam er ohnehin bei den Debatten mit, sondern die entlegenen Aufsätze, mit denen er dann den Nachweis führen konnte, daß alle anderen nichts als ein populäres Bild von Benjamin hatten, und ihn daher nicht wirklich verstanden hätten.
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Tookie William, das Recht selbst in seinem Usprung
17. Januar 2006
Auf Wunsch Arnold Schwarzeneggers starb Stanley Tookie Williams (51) am 13. Dezember 2005 um 9.36 Uhr MEZ (0.36 Uhr Ortszeit) im Gefängnis von San Quentin. Er wurde durch eine Giftspritze hingerichtet, so eine Sprecherin der Gefängnisverwaltung im Bundesstaat Kalifornien.
Denn die rechserhaltende Gewalt ist eine drohende. Und zwar hat ihre Drohung nicht den Sinn der Abschreckung, in dem ununterrichtete liberale Theoretiker sie interpretieren. Zur Abschreckung im exakten Sinn würde eine Bestimmtheit gehören, welche dem Wesen der Drohung widerspricht, auch von keinem Gesetz erreicht wird, da die Hoffnung besteht, seinem Arm zu entgehen. Um so mehr erweist es sich drohend wie das Schicksal, bei dem es ja steht, ob ihm der Verbrecher verfällt. Den tiefsten Sinn in der Unbestimmtheit der Rechtsdrohung wird erst die spätere Betrachtung des Schicksals, aus der sie stammt, erschließen. Ein wertvoller Hinweis auf sie liegt im Bereich der Strafen. Unter ihnen hat, seitdem die Geltung des positiven Rechts in Frage gezogen wurde, die Todesstrafe mehr als alles andere die Kritik herausgefordert. So wenig grundsätzlich auch in den meisten Fällen deren Argumente gewesen sind, so prinzipiell waren und sind ihre Motive. Ihre Kritiker fühlten, vielleicht ohne es zu begründen zu können, ja wahrscheinlich ohne es fühlen zu wollen, daß eine Anfechtung der Todesstrafe nicht ein Strafmaß, nicht Gesetze, sondern das Recht selbst in seinem Ursprung angreift. Ist nämlich Gewalt, schicksalhaft gekrönte Gewalt, dessen Ursprung, so liegt die Vermutung nicht fern, daß in der höchsten Gewalt, in der über Leben und Tod, wo sie in der Rechtsordnung auftritt, deren Ursprünge repräsentativ in das Bestehende hineinragen und in ihm sich furchtbar manifestieren. Hiermit stimmt überein, daß die Todesstrafe in primitiven Rechtsverhältnissen auch auf Delikte wie Eigentumsvergehen gesetzt ist, zu denen sie ganz außer Verhältnis zu stehen scheint. Ihr Sinn ist denn auch nicht, den Rechtsbruch zu strafen, sondern das neue Recht zu statuieren. Denn in der Ausübung der Gewalt über Leben und Tod bekräftigt mehr als in irgendeinem andern Rechtsvollzug das Recht sich selbst. Eben in ihr aber kündigt zugleich irgend etwas Morsches im Recht am vornehmlichsten dem feineren Gefühl sich an, weil dieses sich von Verhältnissen, in welchen das Schicksal in eigner Majestät in einem solchen Vollzug sich gezeigt hätte, unendlich fern weiß. Der Verstand aber muß diesen Verhältnissen sich um so entschiedener zu nähern suchen, wenn er die Kritik der rechtsetzenden wie der rechtserhaltenden Gewalt zum Abschluss bringen will.
Walter Benjamin: Kritik der Gewalt.